Auf dieser Seite befinden sich alle aktuellen Wichtigen Informationen rund um den Verein. Diese werden für gewöhnlich Zeitgleich in den Schaukästen zu finden sein.

Stechapfel (Datura Stramonium) hoch giftig!!

 

Wichtige Information,

vermehrt ist der Stechapfel in Hannover aufgefallen, diese Pflanze ist hochgradig giftig und sollte sofort restlos entfernt werden, wenn man sie entdeckt. Haltet bitte alle eure Augen offen ob sich diese Art Pflanze bei euch im Garten befindet. Sollte dies der Fall sein, bitte entfernt nicht nur den blühenden Teil sondern die gesammte Pflanze (mit Wurzel), am besten bringt ihr Sie zur Mülldeponie, auf dem Kompost hat die Pflanze nichts zu suchen. Bitte arbeitet mit Handschuhen und haltet eure Kinder und auch Tiere davon fern.

 

Wissenwertes (Quelle Wikipedia)

Die Pflanze ist in allen Teilen stark giftig, vor allem durch die Alkaloide Scopolamin und Hyoscyamin (vgl. Tollkirsche). Bei der Isolierung von (S)-Hyoscyamin aus der Pflanze bildet sich durch Racemisierung Atropin. Die letale Dosis liegt bei Scopolamin bei 50 mg, bereits niedrigere Dosen können den Tod durch Atemlähmung herbeiführen. Bei Kindern können schon 4 bis 5 g der Blütenblätter zum Tode führen.

 

Vergiftungssymptome und mögliche Folgen: rasender Puls, Hautrötung, Pupillenerweiterung, Muskelzuckungen, trockener Mund, Durst, Unruhe, Rededrang, Schluck- und Sprachstörungen, Schläfrigkeit und/oder Halluzinationen, Verwirrtheit, Seh- und Gleichgewichtsstörungen, Herzrhythmusstörungen und komatöse Zustände, Bewusstlosigkeit und Tod durch Atemlähmung.

 

Danke

 

Euer Vorstand

 

 

+ + + Pressemitteilung + + +

 

 

Der Region Hannover

Der Regionspräsident

 

Region Hannover

Hildesheimer Straße 20

30169 Hannover 

 

 

Nr. 259/2023                                               Hannover, 22.06.2023

 

 

Ab 24 Grad Celsius: Region Hannover schränkt Bewässerungen ein Allgemeinverfügung gilt ab dem 06. Juli 2023 für Grünflächen, Gärten, Felder und Sportanlagen in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr

 

 

Region Hannover. Mit einer Allgemeinverfügung reagiert die Region Hannover auf den historisch niedrigen Grundwasserstand in und um Hannover. Klettert das Thermometer über 24 Grad Celsius, ist es deshalb im Zeitraum von 11.00 bis 18.00 Uhr untersagt, land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünanlagen wie Gärten und Parks sowie Sportanlagen (Tennis, Fußball, Golf) mit stationären und mobilen Anlagen zu bewässern. Dazu zählen auch Rasensprenger. Die Regelung tritt am 06. Juli 2023 in Kraft und gilt sowohl für Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Versorgungsnetz als auch aus Brunnen und Oberflächengewässern. Die gültigen wasserrechtlichen Erlaubnisse für Feldberegnungen werden insoweit eingeschränkt.

 

„Mit der Allgemeinverfügung wollen wir dazu beitragen, Wasser zu sparen und so der Verschärfung der Situation hinsichtlich der fortlaufenden Zehrung unseres Wasserdargebots im Zuge des festzustellenden Klimawandels entgegenwirken“, betonte Regionspräsident Steffen Krach: „Eine Einschränkung der Beregnung trägt hierzu bei. Wasser, das tagsüber ab der Temperaturmarke 24 Grad Celsius eingesetzt wird, verdunstet zum großen Teil ungenutzt.“

 

Jens Palandt, Dezernent für Umwelt, Klima, Planung und Bauen der Region Hannover, ergänzt: „Der Region Hannover ist bewusst, wie weitreichend die Auswirkungen dieser Allgemeinverfügung sind. Aus diesem Grund haben wir auch bereits im Vorfeld mit dem Landvolk und dem Regionssportbund Klärungsgespräche geführt und dabei wichtige Hinweise bekommen. Diesen Austausch werden wir fortsetzen und gemeinsam nach Lösungen suchen“, so der Dezernent: „Die Folgen des Klimawandels, die wir alle gerade jeden Tag spüren, zwingen uns jedoch zum Handeln, da eine Entspannung der Wetterlage nicht absehbar ist.“

 

Palandt weiter: „Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Diese kostbare Ressource zu schonen, liegt auch in der Verantwortung der Nutzer*innen-Gruppen. Ich bitte deshalb alle Einwohner*innen darum, ihren privaten Verbrauch insbesondere an heißen Tagen und in Hitzeperioden entsprechend anzupassen.“

 

Die Allgemeinverfügung wird bis zum 30. September 2023 gelten, kann aber bei einer sich abzeichnenden Änderung der Situation von der Region Hannover widerrufen werden. Der komplette Text der Verfügung ist ab dem 05. Juli 2023 unter https://bekanntmachungen.region-hannover.de/allgemeinverfuegungen einsehbar.

 

Zum Hintergrund: Eine Auswertung der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten -und Naturschutz (NLWKN) vorgelegten Messdaten zeigt einen historisch niedrigen Grundwasserstand in der Region Hannover. Demnach hat sich die defizitäre Wasserbilanz nach den Trockenjahren 2018, 2019, 2020 auch im Jahr 2022 fortgesetzt. Die Region Hannover als zuständige Untere Wasserbehörde wird deshalb - wie bereits in einigen anderen niedersächsischen Landkreisen wie Nienburg, Vechta, Peine oder Grafschaft Bentheim schon geschehen – eine entsprechende Verfügung zum Schutz der Ressource Wasser in Kraft setzen.

 

Auch vor dem Hintergrund des fortlaufenden Klimawandels haben sich die Unteren Wasserbehörden in Niedersachsen mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz darauf verständigt, das landesweit möglichst gleiche Regelungen zum Tragen kommen sollen.

 

Die Allgemeinverfügung der Region Hannover gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Region Hannover wird dazu anlassbezogen Kontrollen vornehmen. 

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Pressekontakt: Christoph Borschel, Pressesprecher · Tel. 0511 616- 22260 · Mobil 0162 366 15 47 E-Mail christoph.borschel@region-hannover.de · Internet www.hannover.de